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Bitte beachten Sie Impressum
und Haftungsausschluß und unsere Datenschutzerklärung
Wir sind wegen Förderung des Sports nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Mosbach, Steuernummer: 40004/13282, vom 11.06.2021 für den letzten Veranlagungszeitraum 2018 bis 2020 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung des Sports verwendet wird.
Es wird bestätigt, dass es sich nicht um einen Mitgliedsbeitrag handelt, dessen Abzug nach § 10 b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes ausgeschlossen ist.
Diese Bestätigung wird nicht als Nachweis für die steuerliche Berücksichtigung der Zuwendung anerkannt, wenn das Datum des Freistellungsbescheides länger als 5 Jahre zurückliegt.
Wenn Sie den Tennisclub Rittersbach mit bis zu 200 Euro
im Jahr unterstützt haben, benötigen Sie keine gesonderte Zuwendungsbestätigung
von uns. Es reicht aus, wenn Sie dieses Dokument zusammen mit einem
Bareinzahlungsbeleg oder einer Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, etwa
in Form eines Kontoauszuges, mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt vorlegen.
Folgende Angaben müssen auf dem Zahlungsbeleg vollständig sein, damit Ihre
Spende vom Finanzamt anerkannt wird:
Für Spenden ab 50 € stellen wir Ihnen automatisch zum Jahresende eine Zuwendungsbestätigung ("Spendenquittung") aus. Bitte geben Sie dazu bei der Überweisung im Verwendungszweck unbedingt Ihre vollständige Adresse an.
Datenschutzerklärung
Personenbezogene Daten, die wir im Rahmen der
o.g. Zuwendungen erhalten, werden ausschließlich zum Zweck der
vorschriftsmäßigen Bearbeitung der Spende, insbesondere Ausstellung
einer Zuwendungsbestätigung (ggf.) sowie Kassen- oder Steuerprüfung
verwendet und für die hierzu vorgeschriebene Aufbewahrungsdauer
gespeichert.
Mit Ihrer Unterstützung können wir auch in Zukunft einen
wertvollen Beitrag für Breitensport, Gesundheit und Jugendförderung im Elztal
leisten.
Vielen Dank!