Stand 06.12.2024 Zur Homepage
Bitte beachten Sie Impressum und Haftungsausschluß und unsere Datenschutzerklärung
Die Sportvereine in Ihrer Heimatgemeinde leisten einen wichtigen Beitrag zur Gesundheit und Lebensqualität, zur Förderung der Jugend und nicht zuletzt bereichern Sie das Gemeindeleben. Dazu tragen unsere ehrenamtlichen Helfer in vielen Stunden ihrer Freizeit bei. Aber auch finanzielle Unterstützung ist wichtig. Damit helfen Sie uns, die Sportanlagen zu pflegen und ein attraktives Angebot im Breitensport zu machen. Jede Spende ist dazu willkommen.
Ihre Spende für unsere Heizungsmodernisierung können Sie von der Einkommensteuer absetzen.
Bitte beachten Sie: Die Spende über die Spendenplattform wird erst
im Jahr 2025 an uns weitergereicht und nur, wenn das Finanzierungsziel
erreicht wurde. Entsprechend ist sie nach dem steuerlichen
„Zuflussprinzip“ auf dem Kalenderjahr 2025 zuzuordnen. Das genaue Datum
veröffentlichen hier wir auf unserer Homepage, sobald es bekannt ist.
Bitte nutzen Sie aktuell bevorzugt unser oben genanntes Spendenprojekt, wenn Sie uns Gutes tun wollen. Ihre Spende wirkt dann doppelt.
Wenn Sie Spenden direkt auf unser Vereinskonto überweisen müssen folgende Angaben auf dem Zahlungsbeleg vollständig sein, damit Ihre Spende vom Finanzamt anerkannt wird:
Vorlage für Ihre Banking-App
Bitte achten Sie darauf, die Buchungsdaten vollständig entsprechend der oben genannten Informationen zu ergänzen.
Wir sind wegen Förderung des Sports nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Mosbach, Steuernummer:40004/13282, vom 25.09.2024 für den letzten Veranlagungszeitraum 2021 bis 2023 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Wenn Sie den Tennisclub Rittersbach mit bis zu insgesamt 300 Euro im Jahr unterstützt haben, benötigen Sie keine gesonderte Zuwendungsbestätigung von uns, um Ihre Spende an uns von der Einkommensteuer abzusetzen. Es reicht aus, wenn Sie die folgende Bestätigung zusammen mit einem Bareinzahlungsbeleg oder einer Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, etwa in Form eines Kontoauszuges, mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt vorlegen.
Vereinfachter Zuwendungsnachweis als PDF zum Download
Diese Bestätigung wird nicht als Nachweis für die steuerliche Berücksichtigung der Zuwendung anerkannt, wenn das Datum des Freistellungsbescheides länger als 5 Jahre zurückliegt. Diese Frist wird taggenau berechnet.
Den Gesetztestext zur Rechtsgrundlage dieses vereinfachten Zuwendungsnachweises finden Sie im Internet unter
https://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__50.html
Auf Wunsch und generell für Spenden ab 50 € stellen wir Ihnen automatisch zum Jahresende eine Zuwendungsbestätigung ("Spendenquittung") aus. Bitte geben Sie dazu bei der Überweisung im Verwendungszweck unbedingt Ihre vollständige Adresse an.
Datenschutzhinweis
Personenbezogene Daten, die wir im Rahmen der o.g. Zuwendungen erhalten, werden ausschließlich zum Zweck der vorschriftsmäßigen Bearbeitung der Spende, insbesondere Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung (ggf.) sowie Kassen- oder Steuerprüfung verwendet und für die hierzu vorgeschriebene Aufbewahrungsdauer gespeichert.
Die Kontaktinformation für Rückfragen finden Sie hier auf unserer Homepage
Mit Ihrer Unterstützung können wir auch in Zukunft einen wertvollen Beitrag für Breitensport, Gesundheit und Jugendförderung im Elztal leisten.
Vielen Dank!
Alle Informationen auf dieser Seite wurden sorgfältig erstellt. Irrtum können wir leider nicht ausschließen und haften dafür nicht.