TC Rittersbach    So können Sie uns unterstützen


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Bitte beachten Sie Impressum und Haftungsausschluß und unsere Datenschutzerklärung

Die Sportvereine in Ihrer Heimatgemeinde leisten einen wichtigen Beitrag zur Gesundheit und Lebensqualität, zur Förderung der Jugend und nicht zuletzt bereichern Sie das Gemeindeleben. Dazu tragen unsere ehrenamtlichen Helfer in vielen Stunden ihrer Freizeit bei. Aber auch finanzielle Unterstützung ist wichtig. Damit helfen Sie uns, die Sportanlagen zu pflegen und ein attraktives Angebot im Breitensport zu machen. Jede Spende ist dazu willkommen.

Vereinfachter Zuwendungsnachweises nach § 50 Abs. 4 Nr. 2 b EStDV

Wir sind wegen Förderung des Sports nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Mosbach, Steuernummer: 40004/13282, vom 11.06.2021 für den letzten Veranlagungszeitraum 2018 bis 2020 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zum steuerbegünstigten Zweck, Förderung des Sports, verwendet wird.
Es wird bestätigt, dass es sich nicht um einen Mitgliedsbeitrag handelt, dessen Abzug nach § 10 b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes ausgeschlossen ist. 

Diese Bestätigung wird nicht als Nachweis für die steuerliche Berücksichtigung der Zuwendung anerkannt, wenn das Datum des Freistellungsbescheides länger als 5 Jahre zurückliegt. Diese Frist wird taggenau berechnet.

Wenn Sie den Tennisclub Rittersbach mit bis zu 300 Euro im Jahr unterstützt haben, benötigen Sie keine gesonderte Zuwendungsbestätigung von uns. Es reicht aus, wenn Sie dieses Dokument zusammen mit einem Bareinzahlungsbeleg oder einer Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, etwa in Form eines Kontoauszuges, mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt vorlegen. Folgende Angaben müssen auf dem Zahlungsbeleg vollständig sein, damit Ihre Spende vom Finanzamt anerkannt wird:

Für darüber hinausgehende Zuwendungen ist als Nachweis eine vom Tennisclub Rittersbach ausgestellte Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erforderlich, die wir Ihnen bei Bedarf gerne ausstellen.

Für Spenden ab 50 € stellen wir Ihnen automatisch zum Jahresende eine Zuwendungsbestätigung ("Spendenquittung") aus. Bitte geben Sie dazu bei der Überweisung im Verwendungszweck unbedingt Ihre vollständige Adresse an.

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Kontoverbindung TC Rittersbach

Bitte achten Sie darauf, die Buchungsdaten vollständig entsprechend der oben genannten Informationen zu ergänzen.

Datenschutzhinweis

Personenbezogene Daten, die wir im Rahmen der o.g. Zuwendungen erhalten, werden ausschließlich zum Zweck der vorschriftsmäßigen Bearbeitung der Spende, insbesondere Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung (ggf.) sowie Kassen- oder Steuerprüfung verwendet und für die hierzu vorgeschriebene Aufbewahrungsdauer gespeichert.

Die Kontaktinformation für Rückfragen finden Sie hier auf unserer Homepage

Mit Ihrer Unterstützung können wir auch in Zukunft einen wertvollen Beitrag für Breitensport, Gesundheit und Jugendförderung im Elztal leisten.

Vielen Dank!