TC Rittersbach

Beitragssätze und Pflichten unserer Vereinsmitglieder

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Ganz ohne Geld geht es leider nicht und es ist schon einiges zu tun bevor wir auf den Tennisplätzen loslegen oder es uns im Clubheim oder auf unserer "Sonnenterrasse" gemütlich machen können. Deshalb müssen sich unsere Mitglieder an Aufbau und Erhalt unserer Anlage beteiligen. Damit es dabei fair zugeht haben wir in der Hauptversammlung folgende Beitragssätze und Pflichten festgelegt. Aber bitte nicht vergessen: Das gemeinsame Interesse am Tennissport verbindet uns und mit dem Wissen, dass wir es für uns selbst tun, etwas Geselligkeit und der richtigen Einstellung sollte das nicht zu schwer fallen.

Beitragssätze

Jahresbeiträge in Euro, gültig ab dem Geschäftsjahr 2015 gem. Beschluss der Mitgliederversammlung am 27.07.2014
1. Ehrenmitglieder: Beitragsfrei, zusätzlich ist eine aktive Mitgliedschaft möglich, s.u.
2. Aktive Mitglieder (Einzelmitglieder): 110,- ¤/Jahr
3. Familienmitgliedschaft: 160,- ¤/Jahr
4. Studentenmitglieder: 15,- ¤/Jahr
5. Jugendmitglieder: 15,- ¤/Jahr
6. Passive Mitglieder: 15,- ¤/Jahr
7. Fördermitglieder ("AboPlus"): Beitrag 15,- ¤/Jahr + jährliche Spende 95,- oder höher
Nur aktive Mitglieder haben ein regelmäßiges Spielrecht. Als aktive Mitglieder gelten: Familienmitglieder, Studentenmitglieder, Jugendmitglieder. Weiteres regelt der Sportwart.

Pflicht-Arbeitsstunden

Jedes aktive Mitglied ab 18 Jahren hat pro Jahr 10 Stunden Pflicht-Arbeitseinsatz zu leisten. Für nicht geleistete Pflicht- Arbeitsstunden ist ein Ersatz in Höhe von 10,- Euro je Stunde zu bezahlen. Dabei wird der Clubheimdienst nicht und Einsätze bei Veranstaltungen nur bei Frauen bis zu 5 Stunden angerechnet.

Clubheimdienst

Der Clubheimdienst ist für den Tennisclub eine wichtige Einrichtung und dient dazu, die Clubräume instand zuhalten. Gleichzeitig kann jedes Mitglied sich mit der Einrichtung vertraut machen. Hier die Regeln für den Clubheimdienst:
  1. Dienstbeginn jeweils Samstag 17.00
  2. Der Diensthabende setzt sich rechtzeitig mit seinem Nachfolger in Verbindung, erinnert diesen an seinen Dienst und vereinbart den Zeitpunkt der Übergabe.
  3. Übergabe der Kasse mit dem Kassenbuch.
  4. Erklärung des Kassenbuches
  5. Übernahme der gefüllten Kühlschränke
  6. 10.00 - 12.00 Uhr Dienst ist die Anwesenheit grundsätzlich Pflicht.
  7. Auffüllen der Kühlschränke
  8. Reinigen der Tische und Aschenbecher
  9. Entleeren der Mülleimer im Clubraum und auf dem Tennisgelände
  10. Wichtig: Mittwoch Müll oder Gelber Sack am Lichtmast deponieren
  11. Vor Übergabe am Samstag putzen der Sanitären Anlagen und des Clubraumes
  12. Kühlschränke aufgefüllt übergeben
  13. Angebrochene Kästen werden in der Küche deponiert.
  14. Eintragen der Ein - und Ausgaben ins Kassenbuch.
  15. der Bestandsliste.
  16. Übergabe der Kasse, des Hüttenschlüssels und der Bestandsliste an den Nachfolger